Faszientherapie Behandlung Minden
Unser Körper ist durchzogen von Faszien. Durch Verletzungen oder Bewegungsmangel können die Gewebefasern verdrehen oder verkleben. Die Folge sind meist Schmerzen. Die spezielle Faszientherapie soll helfen!
„Unter Faszien versteht man alle kollagenen, faserigen Bindegewebe als Teil eines körperweiten Netzwerks“, erklärt Robert Schleip, Direktor der Fascia Research Group, Division of Neurophysiology an der Universität Ulm. „Faszien umgeben jeden Muskel, jedes Organ und jede Bandstruktur und vernetzen so unseren ganzen Körper.“ Sie ermöglichen Bewegungsfreiheit der Gelenke in vielerlei Richtungen.
- Faszien verbinden unsere Knochen, Muskeln, Sehnen und Organe.
- Werden sie falsch oder zu stark belastet, können sie verkleben.
- Die Faszientherapie soll Verspannungen lösen.
Fehlbelastung lässt Faszien verkleben.
Die kollagenen Fasern sind normalerweise parallel zueinander angeordnet. Doch durch Fehl- oder Überbelastung ebenso wie durch Bewegungsmangel können sie sich verdrehen, verkleben oder verfilzen. Die Folge können Gelenk- oder Rückenschmerzen, fehlendes Balancegefühl, Taubheitsgefühl oder Kribbeln sowie Bewegungseinschränkungen sein.
Bei ständigem Stress erhöht sich der fasziale Tonus, das Zusammenziehen der Faszien. Dies äußert sich durch Verspannungen oder Steifheit im ganzen Körper.
FAQ – IHRE FRAGEN – UNSERE ANTWORTEN
Physiotherapeuten haben entweder eine 3-jährige Ausbildung genossen oder sind an der Uni ausgebildet worden. Sie sind Experten in der Verletzungsdiagnostik, Verletzungsbehandlung, Bewegungsrezeptur, Verletzungsprävention, Rehabilitation und vielen anderen Bereichen des Sports, der Gesundheit und Fitness.
Bringen sie ein Handtuch mit, und ziehen sie sich für die Behandlung, wenn möglich was Bequemes an.
Bringen sie bitte ihre Krankenkassenkarte mit, wenn sie von der Zuzahlung befreit sind bringen sie ihren Befreiungsschein bitte auch mit.
Bitte denken sie auch an die Verordnung (Rezept für Physiotherapeutische Behandlung).
Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung.
Wichtig: Diesen Betrag leiten wir an die Krankenkasse weiter und ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr leisten keine Zuzahlung (auch wenn Sie Einkommen beziehen). Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Prinzipiell werden Sie bei einem Therapeuten eingetragen (es sei denn, Sie wünschen die Abwechslung in der Therapie). Bei krankheitsbedingten Ausfällen und in Urlaubszeiten kann es zu Wechsel kommen, wobei Sie bei letzterem vorher davon unterrichtet werden.