Heilpraktiker für Physiotherapie in Minden
Sie haben die Möglichkeit, direkt den Weg zu uns zu gehen, denn wir besitzen die Zusatzqualifikation Heilpraktiker für Physiotherapie. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren, was den vorherigen Weg zur, und die Wartezeiten in der ärztlichen Praxis für Sie unumgänglich macht.
Wir haben die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf den physiotherapeutischen Bereich) und Ihnen die bestmögliche Behandlung zu leisten. Eine individuelle Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Für Privatpatienten oder Patienten mit entsprechenden Heilpraktiker Zusatzversicherung bietet sich bei uns nun ein weiterer großer Vorteil an:
Die Rechnungen des Heilpraktikers für Physiotherapie können bei den Krankenkassen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden.
Sie sind nicht Privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch nicht Mitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken.
Viele Krankenkassen haben dies schon in ihren Leistungen inclusive!
Erkundigen sie sich bei ihrer Krankenkasse!
Sprechen sie uns gerne an, wir freuen uns.
FAQ – IHRE FRAGEN – UNSERE ANTWORTEN
Physiotherapeuten haben entweder eine 3-jährige Ausbildung genossen oder sind an der Uni ausgebildet worden. Sie sind Experten in der Verletzungsdiagnostik, Verletzungsbehandlung, Bewegungsrezeptur, Verletzungsprävention, Rehabilitation und vielen anderen Bereichen des Sports, der Gesundheit und Fitness.
Bringen sie ein Handtuch mit, und ziehen sie sich für die Behandlung, wenn möglich was Bequemes an.
Bringen sie bitte ihre Krankenkassenkarte mit, wenn sie von der Zuzahlung befreit sind bringen sie ihren Befreiungsschein bitte auch mit.
Bitte denken sie auch an die Verordnung (Rezept für Physiotherapeutische Behandlung).
Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung.
Wichtig: Diesen Betrag leiten wir an die Krankenkasse weiter und ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr leisten keine Zuzahlung (auch wenn Sie Einkommen beziehen). Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Prinzipiell werden Sie bei einem Therapeuten eingetragen (es sei denn, Sie wünschen die Abwechslung in der Therapie). Bei krankheitsbedingten Ausfällen und in Urlaubszeiten kann es zu Wechsel kommen, wobei Sie bei letzterem vorher davon unterrichtet werden.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Praxis für Physiotherapie
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie Fragen zu unserem Therapiespektrum? Dann nehmen Sie doch noch heute Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Wir freuen uns darauf, Sie physiotherapeutisch begleiten zu dürfen.