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Physiotherapie für Säuglinge, Kleinkinder
und Kinder (Bobath)

Die Kinderphysiotherapie befasst sich mit motorischen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen des Kindes. Im normalen Entwicklungsverlauf entdecken die Kinder spielerisch ihre Sinne und ihre Motorik. Erfolgt dies nicht automatisch oder in einem verlangsamten Entwicklungsverlauf, so spricht man von einer Abweichung des Haltungs– und Bewegungssystems, des Nervensystems und der Sinneswahrnehmung. Hieraus kann eine mangelnde motorische Bewegungserfahrung entstehen. Vom Neugeborenen- bis zum Jugendlichenalter gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Entwicklung durch gezielte Physiotherapie positiv zu beeinflussen u. a. Bobath-Therapie für Kinder, Psychomotorik, Sensomotorik.

Basierend auf den Ergebnissen einer sorgfältigen physiotherapeutischen Befunderhebung wird ein individueller Behandlungsplan erstellt und gegebenenfalls durch ein häusliches Übungsprogramm ergänzt. Die speziell dafür ausgebildeten und zertifizierten Physiotherapeuten „holen“ das Kind an der Stelle „ab“, an der es sich aktuell befindet und versuchen dann, die ihm angebotenen Fähigkeiten und Kompetenzen zu benutzen und diese gemeinsam mit dem Kind weiter zu entwickeln.

Das Ziel ist, das Kind zunächst in seinen Fähigkeiten zu erkennen und seine Kompetenzen im Interaktion seiner Umwelt zu entdecken. Am Ende steht das Erreichen einer größtmöglichen Selbständigkeit, bei der sowohl die funktionellen Fähigkeiten des Kindes differenziert werden sollen, als auch die Handlungskompetenz erweitert wird.

Indikationen für eine Physiotherapeutische Behandlung bei Säuglingen sind z.b:

Frühgeburten, Vorzugshaltungen, Asymmetrien, Schiefhaltungen, Muskeltonus- störungen, Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen, auffällige Bewegungsvariationen, neurologische Auffälligkeiten, angeborene Fehlbildungen, chronische Erkrankungen der Lungen oder Atemwege. Während der Säuglingsbehandlung werden den Eltern Handlings-, Positionierungs- und ADL-Übungen und Möglichkeiten der motorischen Entwicklungsförderung gezeigt.

Indikationen füe eine Physiotherapeutische Behandlung beim Kleinkind und im Grundschulalter sind z.b:

Entwicklungsverzögerungen, sensorische Integrationsstörungen, drohende Bewegungsstörungen, psychomotorische Auffälligkeiten, Hyperaktivität, Gangunsicherheiten/-störungen, Orthopädische Abweichungen, Bein-und Fuß-fehlstellungen, Rheuma, erworbene Bewegungseinschränkungen, Muskeltonus-störungen, Neurologische Auffälligkeiten

Kinder, die eine Entwicklungsverzögerung aufweisen, trainieren auf kindgerechte Art mit dem Physiotherapeuten Kraft, Gleichgewicht, Mobilität und Koordination.
Es wird Bewegungsfreude vermittelt und auch an der Ausdauer gearbeitet. Sie entwickeln eine bessere Selbst- und Fremdwahrnehmung und erhalten so eine soziale Kompetenz, die sie für den Umgang mit Anderen benötigen. Kindern mit neurologischen Auffälligkeiten werden gezielte Maßnahmen angeboten, die die Eigenregulation des Kindes in Bezug auf Haltung und Bewegung fördern.

FAQ – IHRE FRAGEN – UNSERE ANTWORTEN

Physiotherapeuten haben entweder eine 3-jährige Ausbildung genossen oder sind an der Uni ausgebildet worden. Sie sind Experten in der Verletzungsdiagnostik, Verletzungsbehandlung, Bewegungsrezeptur, Verletzungsprävention, Rehabilitation und vielen anderen Bereichen des Sports, der Gesundheit und Fitness.

Bringen sie ein Handtuch mit, und ziehen sie sich für die Behandlung, wenn möglich was Bequemes an.
Bringen sie bitte ihre Krankenkassenkarte mit, wenn sie von der Zuzahlung befreit sind bringen sie ihren Befreiungsschein bitte auch mit.

 

Bitte denken sie auch an die Verordnung (Rezept für Physiotherapeutische Behandlung).

Sie können uns telefonisch erreichen unter 0571/97358952 oder das Formular unter der Kontaktseite benutzen. Nutzen Sie alternativ die schnelle und einfache Online-Buchungsseite

Kontaktieren sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus! Da sonst Kosten für sie entstehen können.

Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung.

 

Wichtig: Diesen Betrag leiten wir an die Krankenkasse weiter und ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr leisten keine Zuzahlung (auch wenn Sie Einkommen beziehen). Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.

Prinzipiell werden Sie bei einem Therapeuten eingetragen (es sei denn, Sie wünschen die Abwechslung in der Therapie). Bei krankheitsbedingten Ausfällen und in Urlaubszeiten kann es zu Wechsel kommen, wobei Sie bei letzterem vorher davon unterrichtet werden.

Es ist kein Problem die Behandlung auf Selbstzahler Basis fortzuführen. Des Weiteren sind wir ausgebildete Heilpraktiker für Physiotherapie. Sprechen sie unsere Rezeptionskraft oder die Therapeuten an.

Die Behandlungsdauer hängt von Ihrer Diagnose, der Schwere Ihrer Beeinträchtigungen, Ihrer bisherigen Krankengeschichte und anderen Faktoren ab. Neubewertungen werden durchgeführt, um Ihren Fortschritt zu beurteilen, und Ihr Therapeut kommuniziert mit Ihrem Arzt, um Ihnen bei der Erreichung Ihrer Therapieziele zu helfen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Praxis für Physiotherapie

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie Fragen zu unserem Therapiespektrum? Dann nehmen Sie doch noch heute Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie physiotherapeutisch begleiten zu dürfen.
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