Kontakt
Praxis für Physiotherapie
Marlen Grabbe
Simeonsplatz 17
32423 Minden
FAQ – IHRE FRAGEN – UNSERE ANTWORTEN
Physiotherapeuten haben entweder eine 3-jährige Ausbildung genossen oder sind an der Uni ausgebildet worden. Sie sind Experten in der Verletzungsdiagnostik, Verletzungsbehandlung, Bewegungsrezeptur, Verletzungsprävention, Rehabilitation und vielen anderen Bereichen des Sports, der Gesundheit und Fitness.
Bringen sie ein Handtuch mit, und ziehen sie sich für die Behandlung, wenn möglich was Bequemes an.
Bringen sie bitte ihre Krankenkassenkarte mit, wenn sie von der Zuzahlung befreit sind bringen sie ihren Befreiungsschein bitte auch mit.
Bitte denken sie auch an die Verordnung (Rezept für Physiotherapeutische Behandlung).
Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung.
Wichtig: Diesen Betrag leiten wir an die Krankenkasse weiter und ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr leisten keine Zuzahlung (auch wenn Sie Einkommen beziehen). Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Prinzipiell werden Sie bei einem Therapeuten eingetragen (es sei denn, Sie wünschen die Abwechslung in der Therapie). Bei krankheitsbedingten Ausfällen und in Urlaubszeiten kann es zu Wechsel kommen, wobei Sie bei letzterem vorher davon unterrichtet werden.